ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen lesen sich immer kompliziert und erwecken leider oft den Eindruck „versteckter“ Informationen – dennoch sind sie für beide Vertragsparteien wichtig und bilden den Rahmen unseres Vertrages.

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von Walter Korinek – Freier Journalist (im Folgenden Auftragnehmer genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild-, Bewegtbild oder Textmaterials zur Veröffentlichung.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Auftragnehmer diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Auftragsproduktionen

  1. Soweit der Auftragnehmer Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Werden Angebot erstellt, sind diese verbindlich, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.
  2. Treten während der Produktion erhebliche Kostenerhöhungen ein, werden diese mit dem Auftraggeber besprochen und ggf. die Vergütung neu vereinbart. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
  4. Sind dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

III. Überlassenes Bild- bzw. Bewegtbildmaterial (analog und digital)

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Vom Kunden nachträglich in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die ggf. zu vergüten sind.
  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
  6. Der Auftragnehmer darf sich Kopien des Produktes für eigene Werbezwecke herstellen und diese vorführen.

IV. Nutzungsrechte

  1. (1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Filmen zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den fertiggestellten Filmen auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die kommerzielle Nutzung innerhalb des vorgesehenen Rahmens laut Projektdefinition. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Filme bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Filmemacher. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Das einfache Nutzungsrecht verpflichtet den Auftraggeber bei all seinen Veröffentlichungen den Dr. Walter Korinek als Urheber des Videos, Fotos oder Texts zu erwähnen.(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Film-/Bilddaten im Nachhinein im Rahmen anderer Projekte – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Filmemacher erfolgen. Diese weitergehende Nutzung ist dem Auftragnehmer angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Filmmaterial in hochauflösenden Formaten. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (ProRes, RAW etc.) ist i.d.R. ausgeschlossen. Das Eigentum an dem Bild- und Tonnegativ sowie an allen für die Herstellung des Films von uns selbst erstellten Materialen wie Drehbücher, Unterlagen verbleibt beim Auftragnehmer. Dem Kunden werden keine Rechte hinsichtlich der während der Herstellung des Films entstandenen Materialien und Unterlagen übertragen, insbesondere auch nicht hinsichtlich der während eines etwaigen Castings entstandenen Aufnahmen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung der digitalen Filmdaten erfolgt in der Regel für 12 Monate auf Festplatten. Die Aufbewahrung erfolgt jedoch ohne Gewähr.

    (7) Dem Filmemacher wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Filmdateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Filmdateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Film- & Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden.

    (8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

    (9) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Auftragnehmers aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Auftragnehmer.

V. Namensnennung

  1. Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf sich als Urheber hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat. Bei Veröffentlichungen wird die Filmproduktion in üblicher Form als Urheber genannt.

Die aktuellste Version meiner AGB ist jederzeit auf meiner Website https://wkorinek.wordpress.com/ verfügbar. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Version 3.0

Stand: 18.12.2023

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